Aus der Familiengeschichte: Ein wunderlicher Fund (5)

Teil 5: Der Haftbefehl
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Rudolf Lunewitz, ein ebenso schillernder wie umstrittener Kunsthändler, wird verhaftet.

(Über den Link Adlerfibel können alle Folgen angeklickt werden.)

Huber
Eigentlich ist noch nicht viel passiert. Ein Herr Lunewitz, den wir das Vergnügen noch nicht gehabt haben kennenzulernen, ist verurteilt worden wegen dreier Vergehen. Welcher, das wird noch nicht erwähnt. Offensichtlich diente aber der im Gesprächsprotokoll des Germanischen Museums in Nürnberg genannte Kunsthändler Fränklein als Strohmann, über den die Adlerfibel von Tieschkowitz des Herrn Lunewitz auf den Kunstmarkt geschleust und über die ADK (Johannes Deutz) schließlich bis ins Museum gespült wurde. Hätte die ADK oder der Museumsdirektor Westhausen gewusst, dass die Fibel ursprünglich von Lunewitz angeboten worden war – so kann man aus den folgenden Zeilen herauslesen –, wäre die Sache vermutlich ganz anders gelaufen und sie wären vielleicht gar nicht miteinander ins Geschäft gekommen. Soweit so gut. Wenden wir uns den Vergehen zu, die das Landgericht München dem Angeklagten anlastet. Gleichzeitig wird damit der Fokus auf die zentrale Figur in diesem Kunstskandal gerichtet: Rudolf Lunewitz.

Amtsgericht München Strafsachen Ermittlungsrichter I. Gs 659/39.
Js1655 ab/39.

Haftbefehl

I
Der Reichangehörige Rudolf Lunewitz… ist wegen dringenden Verdachts des Betrugs in 5 Fällen in Untersuchungshaft zu nehmen…

II
Der Beschuldigte Lunewitz arbeitete mit verschiedenen Fälschern von altgermanischen Alltags-, Schmuck- und Kunstgegenständen im In- und Ausland zusammen. Er vertrieb und verkaufte diese Gegenstände in voller Kenntnis, dass sie gefälscht waren. Bei den Käufern entstanden zum Teil Schäden in Form von hohen Geldbeträgen.
Im Einzelnen liegen dem Beschuldigten Lunewitz folgende Handlungen zur Last:
1. Im Frühjahr 1938 verkaufte er über den Vermittler Dr. van Thoma eine sog. gotische Adlerfibel aus dem Raum Tieschkowitz an das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg für 42’000.– Reichsmark. Die Adlerfibel war gefälscht.
2. Durch Vermittlung des Münchner Kunsthändlers Dr. Fränklein verkaufte der Beschuldigte im Juni 1937 eine goldene Scheibenfibel ans staatliche Museum für Vor- und Frühgeschichte zu Berlin für 29’000.– Reichsmark. Die Scheibenfibel war gefälscht.
3. Im Januar 1938 ließ der Beschuldigte wiederum über Herrn Dr. Fränklein dem gleichen Museum den sog. Ring von Bully anbieten. Der Ring war gefälscht. Das Museum lehnte ab, es blieb beim Versuch.
4. Zur gleichen Zeit verkaufte der Beschuldigte an das Germanische Museum in Nürnberg erneut über Dr. Fränklein den sog. Hasslebener Ring sowie den sog. Wikingerring. Beide Ringe sind gefälscht.
5. Im Jahre 1937 bot er dem staatlichen Museum für Vor- und Frühgeschichte zu Berlin durch die Firma Schüssler in München einen gefälschten Scramasax an. Das Museum lehnte ab, es blieb beim Versuch.

III
Der Beschuldigte Lunewitz ist darnach dringend verdächtigt und wird beschuldigt in diesen 5 Fällen gemeinschaftlich mit anderen sich absichtlich einen rechtswidrigen Vermögensanteil zu verschaffen. Durch Vorspiegelung falscher und Unterdrückung wahrer Tatsachen bewirkte der Beschuldigte dadurch eine vorsätzliche Irrtumserregung bei den Geschädigten.
Die Handlungen des Beschuldigten Lunewitz erfüllen darnach den Tatbestand von 5 sachlich zusammentreffenden, gemeinschaftlich begangenen Vergehen des Betrugs beziehungsweise des Betrugsversuchs nach den §§ 263 Absatz 1, 2, 3, 43, 47, 74 des Reichsstrafgesetzbuches.

Fortsetzung hier.
Hier geht’s zu Teil 1 des Kunstskandals.

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Der erste Pandemieplan für die Schweiz wurde von einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Robert Steffen ausgearbeitet. Die Vorarbeiten wurden 1995 begonnen; der erste schweizerische Influenza-Pandemieplan wurde im Jahr 2004 veröffentlicht. Ein zentrales Anliegen sei laut Steffen dabei gewesen, dem Bund die Führung zu überlassen.

Nach den Erfahrungen in der Bewältigung der Influenza-Pandemie 2009 wurde der Schweizer Pandemieplan vollständig revidiert.

Kristian G. Andersen et al, The proximal origin of SARS-CoV-2, 

(abgerufen am 2.5.2020)