Aus der Familiengeschichte: Ein wunderlicher Fund (4)

Teil 4: Das Gerichtsurteil
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Ein Münchner Gericht kommt zum Schluss, dass die Adlerfibel von Tieschkowitz gefälscht sei. Das Strafmaß.

(Über den Link Adlerfibel können alle Folgen angeklickt werden.)

Im Namen des Deutschen Volkes!

Die 1. Strafkammer des Landgerichts München I erlässt gegen

Lunewitz, Rudolf

Wegen Betrugs

In der öffentlichen Sitzung vom 30. März 1940, auf Grund der Hauptverhandlung vom 26., 27., 28., 29. und 30. März 1940

Folgendes Urteil:

  1. Lunewitz Rudolf, geboren am 10. Juni 1885 in Lugano in der Schweiz als Sohn von Egon und Maria Lunewitz, letztere geborene Margotti, Kunsthändler in München, Reichsangehöriger, ledig, katholisch

wird wegen drei Vergehen des Betrugs zur Gesamtzuchthausstrafe von fünf Jahren ab drei Monate Untersuchungshaft sowie zur Tragung der Kosten verurteilt.

  1. Dem Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt.
  2. Dem Angeklagten wird die Ausübung des Berufs eines Kunsthändlers auf die Dauer von fünf Jahren untersagt.

(…)

Der Angeklagte Rudolf Lunewitz ersuchte den Kunsthistoriker und Privatgelehrten Dr. van Thoma, den Verkauf der sogenannten Tieschkowitzer Adlerfibel für ihn unter Verschweigung seines eigenen Namens zu übernehmen; von dem Verkaufserlös hätte er, van Thoma, 30’000 Reichsmark abzuliefern, der Übererlös überlasse er ihm, derart werde er ihn und Dr. Fränklein am Gewinn beteiligen lassen.

Der Angeklagte Lunewitz zeigte im Winter 1938 dem Münchner Kunsthändler Dr. Fränklein die Adlerspange und den Aufsatz im »Germanenerbe« des van Thoma. Der Angeklagte teilte Dr. Fränklein unter dem ehrenwörtlichen Versprechen strengsten Stillschweigens mit, dass dies eine altgotische Adlerfibel sei und der Eigentümer, ein reicher ausländischer Gutsbesitzer, nicht genannt sein will. An die besonders finanzkräftige Gesellschaft »Alte Deutsche Kunst« in Bremen, die für einen Kauf vom Angeklagten in Betracht gezogen worden war, wollte der Lunewitz nicht direkt herantreten, weil er mit Dr. Deutz bereits geschäftlich Schwierigkeiten gehabt hatte. Deshalb überschickte der Fränklein im Auftrag des Angeklagten den Aufsatz des van Thoma an Dr. Deutz und teilte ihm mit, dass die Fibel zu kaufen sei.

 

Am 11. März 1938 war der 1. Direktor des Germanischen National-Museums Nürnberg, Dr. Michael Westhausen, zur Auktion Schuster in München erschienen. Dr. Johannes Deutz (ADK) und der ebenfalls in München anwesende Generalbevollmächtigte der ADK, der Zeuge Dr. Lars Fredericks, wiesen den Direktor Dr. Westhausen auf die neue Adlerfibel, die von Fränklein angeboten werde, und auf den Artikel des van Thoma im »Germanenerbe« hin. Dr. Westhausen entschloss sich, die Spange für das GNM zu erwerben. Dr. Fränklein war nicht an der besagten Auktion, er war aus Anlass des Einsatzes Österreich zum Heeresdienst eingezogen worden. Deshalb fuhren Dr. Deutz und Dr. Westhausen zusammen nach Fürstenfeldbruck, um die Fibel bei van Thoma in dessen Büro zu begutachten und über den Verkaufspreis zu verhandeln. Van Thoma nannte zuerst einen Preis in englischen Pfunden, man handelte und einigte sich auf den Gegenwert in Deutscher Reichsmark, nämlich 42’000. Der Kauf wurde in kurzer Zeit abgeschlossen, ohne dass der van Thoma noch genauer nach Vorbesitzer, Fundort und Fundumständen gefragt worden war. Vielmehr hielten alle Beteiligten die Angaben, die van Thoma in seinen Erörterungen und in der Veröffentlichung in der wissenschaftlichen Zeitschrift niedergelegt hatte, für vollkommen zuverlässig und tatsachengetreu. Dr. Westhausen hatte keine Ahnung davon, dass der Angeklagte Lunewitz mit der Fibel etwas zu tun hatte, diese Verbindung wurde ihm unterschlagen. Dr. Deutz zahlte sogleich den Kaufpreis an Dr. van Thoma in Form eines Schecks auf die Hausbank der ADK, die Bremen-Amerika-Bank in Bremen. Die Fibel nahm Dr. Westhausen sofort in Empfang. Den Scheck übergab van Thoma später dem Angeklagten Lunewitz, dieser reichte ihn seiner Bank weiter. Van Thoma erhielt von dem Angeklagten für seine Dienste eine Provision von 12’000 Reichsmark, die er mit Dr. Fränklein teilen musste.

Fortsetzung hier.
Hier geht’s zu  Teil 1 des Kunstskandals.

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Der Pandemieplan Schweiz, in der aktuellen Fassung der Influenza-Pandemieplan Schweiz 2018, ist ein Planungsinstrument, das Strategien und Massnahmen zur Vorbereitung der Schweiz auf eine (Influenza-)Pandemie dokumentiert. Er wird von der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) herausgegeben.

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Nach den Erfahrungen in der Bewältigung der Influenza-Pandemie 2009 wurde der Schweizer Pandemieplan vollständig revidiert.

Kristian G. Andersen et al, The proximal origin of SARS-CoV-2, 

(abgerufen am 2.5.2020)